
Bis zu 80 % Ihrer Beratungskosten vom Staat übernommen
Als akkreditierter BAFA-Berater unterstütze ich Sie dabei, staatliche Förderung für Ihre digitale Strategie zu nutzen — bundesweit, unabhängig vom Standort Ihres Unternehmens.
BAFA-Förderrechner
Berechnen Sie in Sekunden, wie viel Ihrer Beratungskosten das BAFA übernimmt.
„2 Anträge" ab einer Angebotssumme von 5.000 € verfügbar.
Fördersumme (BAFA zahlt)
Eigenanteil (Kunde zahlt)
Maximale Fördersumme: 1.750 € pro Antrag erreicht.
Förderquote 50 % × Angebotssumme = Fördersumme (max. 1.750 € pro Antrag)
Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Förderzusage. Die tatsächliche Fördersumme wird durch das BAFA im Rahmen des Antragsverfahrens festgelegt.
Lassen Sie uns gemeinsam klären, wie viel Sie sparen können.
Förderquote nach Region
50 % Förderquote
Alte Bundesländer, einschließlich Berlin — außer den Regionen Lüneburg und Trier.
Maximale Fördersumme: 1.750 € pro Antrag
80 % Förderquote
Neue Bundesländer sowie die Regionen Lüneburg und Trier — außer der Region Leipzig.
Maximale Fördersumme: 2.800 € pro Antrag
Die genaue Zuordnung hängt vom Sitz Ihres Unternehmens ab und wird im Rahmen der Antragstellung von der zuständigen Leitstelle geprüft. Bei Unsicherheit kläre ich das gerne mit Ihnen vorab.
Wer ist förderfähig?
Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen — hier sehen Sie auf einen Blick, ob Sie infrage kommen.
Förderfähig
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition
- Freiberufler und selbständige Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- Maximal 249 Mitarbeiter
- Jahresumsatz bis 50 Mio. € oder Bilanzsumme bis 43 Mio. €
- Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, organisatorischen oder personellen Themen
- Konzeptionelle, individuelle Beratung mit klarem Projekt und schriftlichem Beratungsbericht
- Bis zu 3.500 € Beratungskosten pro Antrag förderfähig
- Zuschuss je nach Standort: 50–80 % der förderfähigen Beratungskosten
- Bis zu 2 Beratungen pro Jahr
- Maximal 5 Beratungen innerhalb der aktuellen Förderrichtlinie
Nicht förderfähig
- Großunternehmen, die keine KMU nach EU-Definition sind
- Unternehmen in Insolvenz, Liquidation oder vergleichbaren Verfahren
- Öffentliche Einrichtungen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen ohne wirtschaftliche Tätigkeit
- Beratungen mit überwiegend Rechts-, Steuer- oder Versicherungsinhalten
- Beratungen, die hauptsächlich Fördermittelbeschaffung oder Abschlussvermittlung zum Inhalt haben
- Leistungen, die im Wesentlichen dem Verkauf eigener Produkte, Standardservices oder Software-Lizenzen des Beraters dienen
- Beratungen ohne klares Konzept oder ohne schriftlichen Beratungsbericht
- Projekte, die vor Antragstellung bereits begonnen oder abgeschlossen wurden
Nicht sicher, ob Sie förderfähig sind? Ich prüfe das gerne gemeinsam mit Ihnen im kostenlosen Erstgespräch.
So läuft die Förderung ab
In drei Schritten von der Antragstellung bis zum Zuschuss.
Antrag stellen
Ich übernehme die Registrierung und Antragstellung für Sie.
Beratung durchführen
Wir arbeiten gemeinsam an Ihrer digitalen Strategie.
Zuschuss erhalten
50–80 % Ihrer Kosten werden direkt erstattet.
Lassen Sie uns sprechen
Bereit, gefunden zu werden? Wir freuen uns darauf, von Ihrem Projekt zu hören. Schreiben Sie uns — wir melden uns so bald wie möglich.
Schreiben Sie uns
Wir antworten in der Regel so bald wie möglich an Werktagen.
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